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   OLG Frankfurt, 13.01.2000 - 6 WF 287/99   

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https://dejure.org/2000,24444
OLG Frankfurt, 13.01.2000 - 6 WF 287/99 (https://dejure.org/2000,24444)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.01.2000 - 6 WF 287/99 (https://dejure.org/2000,24444)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Januar 2000 - 6 WF 287/99 (https://dejure.org/2000,24444)
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  • BGH, 13.03.1978 - II ZR 142/76

    Kali & Salz - Sachliche Rechtfertigung eines Bezugsrechtsausschlusses

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.01.2000 - 6 WF 287/99
    Das so gefundene Ergebnis hat dann das Familiengericht frei zu würdigen (etwa BGH NJW 78, 1316, 1319, BGH FamRZ 89, 954, 956).
  • BGH, 24.10.1990 - XII ZR 101/89

    Verkündung des Urteils im Anschluß an Beweisaufnahme; Zustellung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.01.2000 - 6 WF 287/99
    Daß bei Unternehmen jeglicher Art nach heute herrschender Auffassung der mit der Unternehmensbewertung befaßten Fachkreise und der Betriebswirtschaftslehre ausschließlich auf die am Ertrag (Gewinn) orientierten Bewertungsverfahren abzustellen sei, trifft so nicht zu (BGH FamRZ 1991, 43, 44).
  • BGH, 26.04.1989 - IVb ZR 48/88

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Hinzuziehung eines Sachverständigen bei der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.01.2000 - 6 WF 287/99
    Das so gefundene Ergebnis hat dann das Familiengericht frei zu würdigen (etwa BGH NJW 78, 1316, 1319, BGH FamRZ 89, 954, 956).
  • BVerfG, 02.02.1993 - 1 BvR 1697/91

    Maßstab der Prüfung der Erfolgsaussicht im Prozeßkostenhilfeverfahren bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.01.2000 - 6 WF 287/99
    Unter Beachtung des durch die Rechtsprechung des BVerfG (BVerfG FamRZ 1993, 664) vorgegebenen Prüfungsmaßstabes erscheint dem Senat die beabsichtigte Rechtsverfolgung jedenfalls insoweit nicht als von vornherein aussichtslos, als die Antragstellerin einen Ausgleichsbetrag in Höhe von 10.000,00 DM begehrt.
  • BGH, 23.11.1977 - IV ZR 131/76

    Bewertung eines kleineren Handwerksbetriebs im Rahmen des Zugewinnausgleichs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.01.2000 - 6 WF 287/99
    Daß ein solcher den Substanzwert übersteigender Geschäftswert bei einem Handwerksbetrieb notwendig vorhanden ist, ist nicht selbstverständlich, sondern ist in jedem Einzelfall festzustellen (etwa BGH FamRZ 1978, 332, 333).
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